Beistandschaft und Unterhalt neu gedacht

Ausgangslage: Mit dem Büro der Beistandschaft wurde ein Rückruf vereinbart, wie dem trotz dreier Titel komplett ausbleibendem Mangelunterhalt auf die Sprünge geholfen werden kann. Auf Schreiben vom Amt reagiert der Ex nicht. Zahlen tut er nicht. Also muss Mamamotzt in Vorkasse gehen und erst den Gerichtsvollzieher erneut loszuschicken und dann, weil ziemlich sicher wieder erfolglos (Ex brüstet sich, alle Tricks anzuwenden bei GV Besuch!) auch noch ein Gerichtsverfahren finanzieren. Der telefonische Rat aus dem Büro der Beistandschaft lautete: „Lassen Sie es besser nicht drauf ankommen, wenn der Vater der Kinder sich auf zahlungsunfähig setzen lässt, verlieren Sie durch eigene Anstrengung die Titel.“
Joa, Unterstützung sieht sonst anders aus.

Nach ausgiebiger Bedenkzeit ist es Zeit für den ausgemachten Rückruf.

  • Guten Tag, Sie haben die Beistandschaft für meine Brillanten. Ich möchte eine kurze Mitteilung machen.
  • Nee, habe ich nicht. Ich vertrete Frau X, die die Vertretung für die vakante Stelle macht, Sie haben nämlich keinen Beistand.
  • (Stöhn, schon wieder gar keiner mehr zuständig, passiert alle paar Monate, aber jetzt dauert die Dauervertretung schon arg lange. Und ist ja auch nicht da. Übrigens gleich mal wieder wochen- bis monatelang nicht.)
    Ja, es ist auch nicht sehr brennend. Wollte nur mitteilen, dass …
  • Moment, ihr jüngstes Kind ist also zwei Jahre alt.
  • Nein, ich wiederhole nochmal die Daten, und das jüngste wurde zehn.
  • Doch! Ihr jüngstes Kind ist zwei Jahre alt, steht hier doch!!! 
  • (Was ist das denn für ein Primat? Ich bin bei Geburten normalerweise dabei und hatte schon länger keine. Die Daten habe ich doch eben mehrfach durchgesagt? Komischer Kerl. Mir gehen die Komplimente aus, ich werde sachlich.)
    Nein, ich wiederhole nochmal …
  • Ach! Vor zwei Jahren haben Sie den Antrag gestellt. Ok. Also, worum geht´s? 
  • Nach dem letzten Telefonat mit Frau X bin ich zu dem Entschluss gekommen, wegen des Kostenrisikos weder erneut den Gerichtsvollzieher zu beauftragen, noch ein Gerichtsverfahren anzustrengen. Bislang haben nämlich weder Gerichtsvollzieher noch Gerichtsverfahren auch nur einen Cent an Unterhalt gebracht. Ich werde diese Ausgaben sparen und mein mühsam verdientes Geld zusammen zu halten.
  • Aber der Vater zahlt doch! 
  • Nein, das ist erstens weniger als der titulierte Mangelunterhalt, zweitens sehr unregelmäßig und in diesem Jahr noch gar nicht.
  • Ach, hier hat er in einem Monat zweimal für ein Kind eine winzige Summe überwiesen〈〈und für die anderen gar nichts, wie immer 〉〉 , das haben wir dann als Zahlungen für aufeinanderfolgende Monate erfasst. 
  • (Ja, das weiß ich. Somit ist der Ex ja auch ein super zahlungsfleißiger und bemühter und liebender und leistender Vater … Das ist der Refrain und das Lied ist lang!)
    Wie dem auch sei. Wir sehen, er will nicht, und noch mehr Zwang wird nichts bewirken. Daher möchte ich hier die finanziellen Auslagen einsparen.
  • DAS müssen Sie aber schriftlich mitteilen! 
  • Ich soll ausdrücklich immer nur anrufen und bloß nicht schriftlich Kontakt aufnehmen! Das wiederum habe ich schriftlich!
  • Ja, aber jetzt beauftragen Sie uns, nichts mehr zu tun. Nicht, dass Sie in drei Jahren dann das Geld von uns wollen. Könnense per Mail, muss aber mit Unterschrift. Dann wissen wir: wir legen das einfach nur auf Wiedervorlage in einem Jahr, und sonst brauchen wir nichts mehr tun. 
  • Oh nein! Ich werde mich regelmäßig nach dem Sachstand erkundigen und anrufen! Von wegen nichts tun. Und dann werden Sie schön den Vater der Kinder anschreiben! Sonst verjährt der Anspruch der Kinder, weil wir uns nicht regelmäßig drum gekümmert haben.
  • Dann machen wir dann eben halbes Jahr Wiedervorlage. 

 

Die Beistandschaft ist also dazu da, die Ansprüche der Kinder durchzusetzen.

Sie hat keine Handhabe, hat offenbar die schwächsten, kränksten, unqualifiziertesten Mitarbeiter in einer Verwaltung, die hier im Durchschnitt 3x /Jahr wechseln, und sie ist hoffnungslos überarbeitet. Oder eben einfach nur extrem unterqualifiziert.
Obiges Gespräch ist dermaßen typisch, dass es einem graust.

Natürlich kann so überhaupt nichts an Ansprüchen der Kinder durchgesetzt werden. Auf völlig folgenlose Briefe antwortet der Unterhaltspflichtige einfach nicht, und dann … passiert: richtig! Nichts. Gar nichts.

Das gleiche gilt für die Beauftragung eines Anwalts. Der kostet, aber wird auch nicht ernst genommen. Da es keine Folgen gibt und ein möglicher Prozess mit dämlichen Taktiken endlos in die Länge gezogen werden kann, wird das einen zahlungsunwilligen Elternteil nicht dazu bringen, seinen obligatorischen und lebensnotwendigen Pflichten gegenüber seinem Kind nachzukommen.

Alles bekannt.

Der Familie von Mamamotzt gegenüber wird immer wieder zur Kenntnis gegeben, dass entgegen landläufiger Annahme auch niemand zur Aufnahme einer geregelten Arbeit geschubst werden kann, wenn er mit eigener Selbständigkeit nicht genug verdient, um Unterhalt zu leisten. Zumindest nicht ein Elternteil, der (sich arm gerechnet hat, bevor er) Titel über (Mangel-) Unterhalt unterzeichnet hat. Sich zur Leistung von Unterhalt gegenüber seinen Kindern verpflichtet hat. Sich selbst.
Weil der ja als grundsätzlich zahlungswillig gilt. Sonst hätte der doch nicht unterschrieben!

Merkense selbst, ne?

WEIL

es an diesem Punkt aber kein Weiterkommen gibt, wäre ein Perspektivwechsel gen Zukunft interessant.

Dann zahlt er eben nicht, dann hat er eben keine Eier in der Hose. Dann macht er sich eben zum peinlichen Max. Jeder, wie er möchte.

Wünschenswert ist, dass sich fehlendes Engagement beim Kindergroßziehen bei Rente, Pflege und letztlich bei der Beerdigung bemerkbar macht. Denn zu groß sind da derzeit noch die Anrechte leiblicher Eltern auf die finanziellen Support-Leistungen leiblicher Kinder. Ganz egal, wie der Kontakt während der Kindheit und Jugend war.
Es darf zum Beispiel nicht sein, dass sich nach 30, 40 Jahren ein Amt bei jemandem meldet, um mitzuteilen, dass ein unbekannter Herr verstorben sei, der aber der Aktenlage nach der biologische Vater von einem sei. Daher habe man die Bestattungskosten zu übernehmen. Oder, wenn er im Seniorenheim residiert, die immer anfallenden Kosten über die Pflegekasseleistungen hinaus übernehmen soll. Das darf nicht mehr sein.

Wünschenswert wäre weiterhin, dass Zahlungsunwillige ein paar Sozialstunden ableisten (vor allem die begehrten Reinigungsdienste öffentlicher Flächen, Hilfsjobs beim Entsorgen von Müll, Friedhofswachen, Schulhofreinigung- und Sanierung etc. etc. übernehmen, – brauchen nämlich alle, aber niemand will es bezahlen). Immerhin muss die Gemeinschaft für ihre finanzielle Nichtleistung einspringen. Da kann man auch mal was zurückfordern.

Für nicht gezahlten Unterhalt in Höhe von 30.000 Euro würde ein Kinderspielplatz in Gegenleistung lange ordentlich aussehen. 😉 Keine Kippen mehr im Sand, keine abgebrochenen Flaschen, weggemachte Kackhaufen von Vierbeinern. Träumchen!

DAS IST NICHT UNMENSCHLICH, SONDERN SUPERMENSCHLICH

weil so ein Elternteil entweder seinem eigenen Kinder oder vertretungsweise anderen Kindern gutes tun kann. Andere Menschen unterstützen dafür ja sein Kind finanziell, bis es 18 Jahre alt ist. (Stand 02/2017) Oder meinense, das würde so ein Elternteil jemals freiwillig abstottern, weil es grundsätzlich ja nur ein VORSCHUSS ist?

Das hat richtig was soziales und vereinendes. Nicht?! 😉

 

26 Gedanken zu „Beistandschaft und Unterhalt neu gedacht“

    1. Haha =D willst du mich zum Lachen bringen? Er hat genau im Examen die Zahlung eingestellt (die immer zu wenig war, aber man durfte ja vor Gericht nicht meckern, da er dich so lieb war überhaupt zu zahlen). Da ich deine Bösartigkeit vorausahnte, hatte ich mir vor dem Examen vorsichtshalber einen Kredit besorgt, sonst hätte er mir meinen StudiumAbschluss torpediert.
      Möchtest du noch was über das nicht existente Verhältnis zu ihm wissen =P

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  1. Kommt mir alles so bekannt vor… ich bin einer von denen die nach wenigen Monaten das Jugendamt verlassen haben. Ich war auch Beistand! Bei mir waren es 5 Monate. Danach hatte ich genug und war seelisch am Boden. Es ist leider mal Fakt, dass die Arbeit als Beistand sehr auf die Psyche schlägt. Man bekommt sehr viel mit aus dem Privatleben der Kunden. Oft ist es nicht einfach die Berechnung des Unterhalts und die Titulierung, sondern man muss im Vorfeld auch leider viel zu oft zunächst die Vaterschaft feststellen. Ich selbst hatte in den 5 Monaten 7 Vaterschaftsfeststellungen. Jedes Mal konnte „Mehrverkehr“ nicht ausgeschlossen werden. Zweimal war die Mutter sogar noch minderjährig und ein Mündel meiner Kollegin.

    Aber die meisten Fälle laufen zum Glück gut ab. Oft kommen sogar beide Eltern zum ersten Beratungsgespräch. Es wird der UH berechnet und dann eine Urkunde ausgestellt und fertig. Die Väter oder Mütter zahlen und alles ist gut. Das waren um mal mit Zahlen zu sprechen etwa 85% meiner Fälle. Ach ja… die Fälle… nach einer Organisationsuntersuchung hieß es, dass ein Sachbearbeiter doch gefälligst 280 pro Jahr bearbeiten sollte. Diese Fälle sind reine Beistandschaften! Die Beratungen sind da nicht mit eingerechnet! Die müssen wir so nebenher machen. Wobei der Aufwand oft vergleichbar mit einer Beistandschaft ist. Die Stelle war, als ich sie antrat 3 Monate nicht besetzt. Heißt also, dass ich zunächst eine riesen Liste an Wiedervorlagen abzuarbeiten hatte. Mein Telefon glühte während den Öffnungszeiten und ich konnte so gut wie nichts nebenher arbeiten. Ich war froh, wenn die Öffnungszeit vorbei war und ich das Telefon auf den AB schalten konnte. Endlich Ruhe um mal etwas zu arbeiten! Die Wiedervorlagen abarbeiten. Blöderweise hatte ich dann oft noch Termine. Täglich 1-2 Termine war normal. Jeder Termin hat auch etwa eine Stunde gedauert. Heißt also, dass ich an einem normalen Tag mit Öffnungszeiten von 8-12 und von 14-16 Uhr und 2 Terminen genau 12 Minuten übrig habe für den Rest meiner Arbeit (Ein Beamter in Baden-Württemberg hat eine 41 Stunden Woche. Das sind 8:12 Stunde am Tag). Okay das ist jetzt etwas überspitzt. Die Termine finden ja meist während der Öffnungszeit statt. Daher hab ich dann doch noch 2 Stunden und 12 Minuten am Tag für den Rest meiner Arbeit.

    In der Tat hat man als Beistand kaum die Möglichkeit die Forderungen durchzudrücken. Man kann folgende Dinge versuchen:

    – Zahlungsaufforderung –> interessiert eh keinen!

    – Ratenzahlung –> Immerhin besser als nichts, aber nicht zielführend

    – Pfändung –> Kontopfändung ist immer super! Vorausgesetzt der Vater arbeitet

    – Gerichtsvollzieher –> wenn der kommen muss gibt es eh nichts zu holen!

    – Eintragung Grundbuch –> hab ich 2 Mal gemacht. Ob es was bringt? Naja nur bei Verkauf des Grundstückes/Hauses

    Mehr kann man quasi nicht machen, bzw. lohnt sich auch nicht. Wer also kein Geld hat oder sein Geld gut verstecken kann, der ist fein raus! HartzIV Empfänger sind quasi die Könige. Als Beistand kann ich in dem Fall nichts anderes machen, als die Forderungen „anzuschreiben“ und zu hoffen, dass der KV oder die KM irgendwann mal wieder Arbeit findet und wir wieder pfänden können bzw. freiwillige Zahlungen eingehen. Hatte auch einen Fall von einem Künstler der kein oder nur sehr selten Einkommen hat (wenn er was verkauft für 200-500€). Hartz IV bekam der nicht! Auch sonst keine Leistungen. Der hat sich von seiner Muse einfach durchfüttern lassen. Da kann man nichts machen.

    Weil du am Ende noch erwähnt hattest, dass die Kinder mal für den nichtzahlenden Elternteil aufkommen müssen, muss ich auch noch was dazu sagen. So wie ich das mitbekommen habe bei meinen „jungen Volljährigen“, sind diese nach der Vollendung des 18. Lebensjahres selbst für die Eintreibung des noch offenen UHs zuständig. Heißt, dass die Kinder regelmäßig (jährlich reicht) den zahlenden Elternteil darauf aufmerksam machen müssen, dass sie noch Geld bekommen. Wenn sie das beibehalten, dann ist alles gut. Sollte dieser Elternteil einmal hilfsbedürftig werden im Alter, dann sind die Kinder bis zum Betrag des noch offenen UHs davon befreit. Es wird dann aufgerechnet. So wurde mir das erklärt und so haben wir es weiter gegeben. Also es gibt noch Hoffnung, dass der Elternteil „büßen“ muss!

    Neben dem Stress und den viel zu vielen Fällen war die psychische Belastung am Ende der Grund für meinen Stellenwechsel. Ich hatte mit dem rauchen wieder angefangen und gut eine Schachtel am Tag geraucht. Abends nach der Arbeit brauchte ich gut eine Stunde um abschalten zu können und das Jugendamt mal Jugendamt sein zu lassen. Ich entwickelte einen Hass gegen junge Frauen mit Kindern oder Babybäuchen, weil nun mal diese oft mein Klientel waren. Vor dem Jugendamt war ich ein großer Fan des Trash oder HartzIV TV (RTL und Co). Jetzt kann ich mir diese Sendungen nicht mehr anschauen. Auch 2 Jahre nach meinem Wechsel. RTL konstruiert ja schöne Fälle, doch ich hab gelernt, dass die Realität sogar noch schlimmer sein kann! Alles in allem bin ich froh weg zu sein. Auch wenn ich in den 5 Monaten viel für mein weiteres Leben mitgenommen hab. Aber auch nach 5 Monaten ist man lange noch nicht in der Lage alles zu machen als Beistand. Man hatte mir grob gesagt, dass man gut 1-1,5 Jahre Einarbeitung benötigt um alles zu können. UH-Berechnungen sind nämlich verdammt kompliziert und wenn man 5 Leute hat, dann hat man 5 verschiedene UH Ansprüche am Ende.

    Es ist ärgerlich, wenn man als Elternteil so behandelt wird. Dafür hab ich Verständnis und ich finde es auch ok wenn man sich darüber öffentlich aufregt. Die Zustände auf den Jugendämtern sind einfach beschissen! Aber denkt auch ab und zu mal an den Sachbearbeiter auf der anderen Seite, der hat es auch nicht einfach. Ein Dankeschön oder ein Lächeln tun dem nämlich mehr als gut! Wir, bzw. die versuchen auch nur ihr Menschenmögliches im Rahmen der Gesetze zu tun!

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    1. Fantastös! Ganz großen Dank für deine ausführliche Reaktion auf diesen Blogpost. Darf ich das kopieren und als eigenen Post hochladen?

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    2. 280 Termine pro Jahr a 1-2 Stunden, heißt 14 Wochen Arbeit im Jahr – davon würde ich gern leben können, ich muss 50 Wochen im Jahr arbeiten (in den verbleibenden 2 reichen die Nebenjobs – 6-8 Stunden täglich ist für mich Urlaub, 14+ Normalzustand)

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    1. Danke, Tina, für diesen Beitrag! Hatte ich zeitnah gesehen, wirklich extrem erhellend! Bis dato war nur die Alterspflege, bei der sicher auf die Kinder zurückgegriffen wird, weil offiziell ja wenig eingezahlt wurde etc., bekannt. Eine Beerdigung für einen „Fremden dieser Art“ begleichen zu sollen ist unzumutbar.

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    2. die Frau, die mich misshandelte und dafür sogar 2 Jahre Haft verbüßte, hat mich für ihre minimalststandard – Verscharrung über 6000 Euro gekostet. Das Erbe mit über 70.000 Euro Schulden habe ich dann der Allgemeinheit überlassen.

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    3. Kann man das trennen? Kosten ja, (negatives) Erbe nein?
      Ist das keine alles zusammen oder gar nichts Entscheidung?

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    4. „Kann man das trennen? Kosten ja, (negatives) Erbe nein?
      Ist das keine alles zusammen oder gar nichts Entscheidung?“ – Nein, auch ein Ausschlagen eines überschuldeten Erbes befreit nicht von der Bestattungspflicht. Das sind zwei rechtlich unabhängige Vorgänge.

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  2. Sehr gut und sachlich geschrieben.
    Ich als Vater stecke in ähnlicher Situation: KM ist zeitweise unauffindbar. Vermutlich wegen einem noch offenen Haftbefehl. Jetzt wurde sie wegen einer weiteren Straftat verurteilt (Verletzung der Unterhaltspflicht) und möchte unsere Adresse wissen. Sie hat Rache geschworen und Morddrohungen ausgestoßen…
    Geld habe ich in den ganzen 6 Jahren noch nicht gesehen.
    Ach ja, Sorgerecht hat sie auch nicht. Logisch… bei so einem Lebenswandel.

    Aber die Zustände in den Ämtern machen einen immer wieder wütend. Auf die Politiker, die sich selbst Diäten zugestehen und solche Gesetze und Verordnungen erlassen!

    Die Leidtragenden sind die Kinder. Und die vernünftigeren Elternteile.

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    1. Ja, Geschlecht egal. Am Ende der Aktionen stehen die Kinder blöd da.
      Was erhoffst du dir vom der Verurteilung wegen Straftat? Prinzip oder was anderes?

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    2. wegen des Paragrafen 170 (Unterhaltsprellerei) ist noch NIEMALS irgendwer ins Gefängnis gewandert. Auch wenn da was ganz anderes steht oder in den Medien vorgegaukelt wird.

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    3. Und was war deine Absicht bei der Antragstellung? Motivationspush, doch zu Unterhalt zu leisten?

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  3. An diesem Bericht ärgere ich mich maßlos. Da habe ich über 20 Jahre lang Unterhalt an die Alleinerziehende freiwillig überwiesen, noch dazu aus dem Ausland, und kaum bin ich mit neuer Familie zurück überzieht sie mich mit Prozessen weil ihr knapp unter 500,- mtl. für ein Kind nicht passt. Dabei hätte ich es ganz bleiben lassen können. Das Ergebnis ist nämlich das gleiche: ruinierte Kinder mit Ausbildungsabbruch und Schulabbruch. Denn die Selbstverwirklichende wollte die Kinder ganz für sich und behauptete der Mann sei nur zum Zahlen da. Dabei schickte sie weder Schulzeugnisse noch wurde eine Operation mitgeteilt. Inzwischen verstehe ich zu 100% wieso Männer nicht zahlen.

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  4. Ja einen nacktem Mann kann man nicht in die Tasche greifen und, da er selbständig ist, wird es auch nichts mit dem Arbeitsdienst.

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  5. Auf die Frage nach dem Warum: Weil es ungerecht ist. Sie lebt auf Kosten derer, die Steuern zahlen und auf Kosten derer, die sie betrügt.
    Und da sie ohnehin schon polizeilich gesucht wird, ist eine Zeit in Haft schon etwas wahrscheinlicher.
    Der wahre Grund aber ist, dass mein Kind, sollte die Mutter mal etwas erben, dann wenigstens mal was positives von ihrer Mutter hat. Zumindest habe ich die leise Hoffnung, dass es so kommt.

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  6. Das Gespräch hätte mit meiner Bestandschaft gewesen sein können. Jedes Mal wieder von vorn und der Vater zahlt nix. Was tun? FEHLANZEIGE!
    Da wäre es gut und recht, wenn die Herren Väter ihren Unterhalt abarbeiten. Am Besten in leuchtenden Westen mit der Aufschrift ich zahle keinen Unterhalt für mein Kind. Dann würde auch gleich jeder Mal sehen, wer diese möchtegern Väter sind.
    Und auch mit späteren Forderungen sollte Schluss sein. Warum sollen meine Kinder für einen Vater zahlen, der sich aus dem Staub macht, sie nicht mal anruft (von Umgang mal ganz zu Schweigen) und nicht für sie auf kommt. Er hat eine Wahl, sie nicht. Also sollte er sie auch mit allen Konsequenzen treffen.

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