Klartext: Gemeinsames Sorgerecht

Gemeinsames Sorgerecht bedeutet für Mamamotzt als Alltagselternteil ausschließlich folgende PFLICHTEN:

Sie trägt alle Kosten (Wohnung, Ernährung, Kleidung, Schule, Hobbies etc.) ausschließlich alleine.
Sie kümmert sich ausschließlich alleine um die Erziehung 24/365.
(3x Hausaufgaben tgl., Zahnspange, Therapietermine inkl. Üben, Hobbies, Geburtstage, stark machen, lieb haben, waschenkochenputzen etc. etc. etc. pp.)
Sie wird als einzig greifbarer Elternteil reichlich für Nachlässigkeiten des Ex verantwortlich gemacht.
Sie ist Schuld, wenn irgendwas mit den Brillanten nicht stimmt, weil sie alleine Einfluss hatte.
Sie kann keine Hilfsangebote beantragen, weil es keine passenden gibt.
Sie muss die Brillanten wohlwollend auf den Ex einstimmen und positiven Einfluss auf ihre Vatersicht ausüben.
Sie hat Sanktionen zu fürchten, sollte sie ihren Pflichten nicht nachkommen.

 

Gemeinsames Sorgerecht bedeutet für Ex als Umgangselternteil ausschließlich folgende RECHTE:

Ex braucht nur das für die Brillanten tun, was er möchte, und auch nur, wenn er kann.
Ex darf eine querfinanzierte, große Wohnung beziehen, weil er Umgangselternteil ist, braucht keinen Unterhalt zahlen, weil er nicht kann und muss nicht arbeiten, weil es nicht geht.
Ex kann zu nichts verpflichtet werden, denn wenn er widerwillig den Brillanten gegenüber auftreten würde, würde ihnen das nicht zum Wohl gereichen.
Es darf immer wieder Rechte geltend machen, um zu dokumentieren, dass Mamamotzt nicht so springt, wie er wünscht, denn dann muss sie unter Kontrolle springen.
Ex darf bei allen Entscheidungen sein (unbegründetes) Veto einlegen. Er hat das gemeinsame Sorgerecht, und das ist unantastbar.
Ex braucht keine Sanktionen fürchten.

 

Wie Mamamotzt gestern und heute im Netz las, gibt es mehr und mehr dieser Umgangselternteile. Rosenkriege sind nichts schönes, sehr gut, dass es einen solchen bei ihr nicht gibt!

Ein dermaßen desinteressiertes Verhalten schadet Kindern aber mindestens ebenso und macht viel kaputt, weil sie sich machtlos fühlen und früh lernen, dass sie und ihre Bedürfnisse und Gefühle nichts wert sind. Mütter bzw. Alltagselternteile zermürbt so ein Verhalten, dem kaum Einhalt zu gebieten ist mit aktuellen Mitteln.

GEGEN DEN MISSBRAUCH DES GEMEINSAMEN SORGERECHTS,
FÜR EINE DURCHSETZUNG DER GEMEINSAMEN SORGEPFLICHT

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Klagen auf null Euro Unterhalt …

Exakt seit der Trennung von Mamamotzt und Ex ist der Ex nicht mehr erwerbstätig. Das sind nun bald fünf Jahre. Komischer Zufall, aber es gibt natürlich keinen Zusammenhang. (Wer´s glaubt!)

Das bedeutet: keinen Unterhalt für die Kinder. Mamamotzt hätte für sich sowieso keinen Cent erwartet. Offiziell ist der Ex damit beschäftigt, eine bessere Zukunft aufzubauen für die Kinder, und er wird in Zukunft seinen Unterhaltspflichten nachkommen. Sagt er.

Solange die Kinder unter 12 sind und für maximal 72 Monate springt der Staat ein und zahlt einen Vorschuss an Unterhalt. (Einen Abschlag des Mindestunterhalts, den ein Vater zahlen müsste, aber immerhin: Die Mamamotzts empfinden große Dankbarkeit!)
In diesem Fall ist es sogar ein Geschenk an die Kinder, denn der Ex belegt Jahr um Jahr, dass er nicht leistungsfähig ist, damit muss er nichts zurückzahlen. Er steckt doch mitten in Zukunftsvorbereitungen.

Jüngst ist wieder eine Frist ausgelaufen, binnen derer er sein Einkommen nachweisen sollte. Er bekommt NOCH EINMAL eine Nachfrist. Dann müssen der Beistand und Mamamotzt überlegen, ob sie gerichtlich auf die Rausgabe von Unterlagen klagen. Unterlagen! Anschließend ist es noch ein weiter Weg, um irgendwann auf Unterhalt zu klagen, also auf Bares. Mann muss halt nur wissen, wie Mann es machen muss.

Diese Klage würde Mamamotzt übrigens Geld kosten, weil Anwaltspflicht. (?) In anderen Familiengerichtsdingen konnte sich Mamamotzt ohne Anwalt selbst erfolgreich vertreten.

Mamamotzt fragt sich, ob sie wirklich gerichtlich agieren soll, bei diesen miserablen Erfolgsaussichten. Geld investieren für no return, das macht wirtschaftlich keinen Sinn.
Einziges Plus: Sie hätte dokumentiert, wie die Sache heute läuft.
In ca. 20 – 30 Jahren wird es nämlich nochmal spannend, wenn die Kinder den eventuell pflegebedürftigen Vater unterstützen müssen. Freiwillig werden sie das eher nicht. Aber das Gesetz sieht es trotzdem so vor.
Nur wer gut belegen kann, dass der Umgangselternteil sich selbst annodunnekieken entzogen hat, kommt drum herum!

 

Es ist so bitter, dass man diesen Ex mit nichts greifen kann.
Einen, der behauptet, dass ihm nichts auf der Welt wichtiger sei als seine Kinder. Dass er ein Hundeleben führe, weil er so sehr die goldene Zukunft für die Kinder plane.
Der sich entzieht, wann und wie lange er möchte.
Und der nur auf seine Rechte pocht. Und für keine Pflicht greifbar ist.