Ausgangslage: Mit dem Büro der Beistandschaft wurde ein Rückruf vereinbart, wie dem trotz dreier Titel komplett ausbleibendem Mangelunterhalt auf die Sprünge geholfen werden kann. Auf Schreiben vom Amt reagiert der Ex nicht. Zahlen tut er nicht. Also muss Mamamotzt in Vorkasse gehen und erst den Gerichtsvollzieher erneut loszuschicken und dann, weil ziemlich sicher wieder erfolglos (Ex brüstet sich, alle Tricks anzuwenden bei GV Besuch!) auch noch ein Gerichtsverfahren finanzieren. Der telefonische Rat aus dem Büro der Beistandschaft lautete: „Lassen Sie es besser nicht drauf ankommen, wenn der Vater der Kinder sich auf zahlungsunfähig setzen lässt, verlieren Sie durch eigene Anstrengung die Titel.“
Joa, Unterstützung sieht sonst anders aus.
Nach ausgiebiger Bedenkzeit ist es Zeit für den ausgemachten Rückruf.
- Guten Tag, Sie haben die Beistandschaft für meine Brillanten. Ich möchte eine kurze Mitteilung machen.
- Nee, habe ich nicht. Ich vertrete Frau X, die die Vertretung für die vakante Stelle macht, Sie haben nämlich keinen Beistand.
- (Stöhn, schon wieder gar keiner mehr zuständig, passiert alle paar Monate, aber jetzt dauert die Dauervertretung schon arg lange. Und ist ja auch nicht da. Übrigens gleich mal wieder wochen- bis monatelang nicht.)
Ja, es ist auch nicht sehr brennend. Wollte nur mitteilen, dass …
- Moment, ihr jüngstes Kind ist also zwei Jahre alt.
- Nein, ich wiederhole nochmal die Daten, und das jüngste wurde zehn.
- Doch! Ihr jüngstes Kind ist zwei Jahre alt, steht hier doch!!!
- (Was ist das denn für ein Primat? Ich bin bei Geburten normalerweise dabei und hatte schon länger keine. Die Daten habe ich doch eben mehrfach durchgesagt? Komischer Kerl. Mir gehen die Komplimente aus, ich werde sachlich.)
Nein, ich wiederhole nochmal …
- Ach! Vor zwei Jahren haben Sie den Antrag gestellt. Ok. Also, worum geht´s?
- Nach dem letzten Telefonat mit Frau X bin ich zu dem Entschluss gekommen, wegen des Kostenrisikos weder erneut den Gerichtsvollzieher zu beauftragen, noch ein Gerichtsverfahren anzustrengen. Bislang haben nämlich weder Gerichtsvollzieher noch Gerichtsverfahren auch nur einen Cent an Unterhalt gebracht. Ich werde diese Ausgaben sparen und mein mühsam verdientes Geld zusammen zu halten.
- Aber der Vater zahlt doch!
- Nein, das ist erstens weniger als der titulierte Mangelunterhalt, zweitens sehr unregelmäßig und in diesem Jahr noch gar nicht.
- Ach, hier hat er in einem Monat zweimal für ein Kind eine winzige Summe überwiesen〈〈und für die anderen gar nichts, wie immer 〉〉 , das haben wir dann als Zahlungen für aufeinanderfolgende Monate erfasst.
- (Ja, das weiß ich. Somit ist der Ex ja auch ein super zahlungsfleißiger und bemühter und liebender und leistender Vater … Das ist der Refrain und das Lied ist lang!)
Wie dem auch sei. Wir sehen, er will nicht, und noch mehr Zwang wird nichts bewirken. Daher möchte ich hier die finanziellen Auslagen einsparen.
- DAS müssen Sie aber schriftlich mitteilen!
- Ich soll ausdrücklich immer nur anrufen und bloß nicht schriftlich Kontakt aufnehmen! Das wiederum habe ich schriftlich!
- Ja, aber jetzt beauftragen Sie uns, nichts mehr zu tun. Nicht, dass Sie in drei Jahren dann das Geld von uns wollen. Könnense per Mail, muss aber mit Unterschrift. Dann wissen wir: wir legen das einfach nur auf Wiedervorlage in einem Jahr, und sonst brauchen wir nichts mehr tun.
- Oh nein! Ich werde mich regelmäßig nach dem Sachstand erkundigen und anrufen! Von wegen nichts tun. Und dann werden Sie schön den Vater der Kinder anschreiben! Sonst verjährt der Anspruch der Kinder, weil wir uns nicht regelmäßig drum gekümmert haben.
- Dann machen wir dann eben halbes Jahr Wiedervorlage.
Die Beistandschaft ist also dazu da, die Ansprüche der Kinder durchzusetzen.
Sie hat keine Handhabe, hat offenbar die schwächsten, kränksten, unqualifiziertesten Mitarbeiter in einer Verwaltung, die hier im Durchschnitt 3x /Jahr wechseln, und sie ist hoffnungslos überarbeitet. Oder eben einfach nur extrem unterqualifiziert.
Obiges Gespräch ist dermaßen typisch, dass es einem graust.
Natürlich kann so überhaupt nichts an Ansprüchen der Kinder durchgesetzt werden. Auf völlig folgenlose Briefe antwortet der Unterhaltspflichtige einfach nicht, und dann … passiert: richtig! Nichts. Gar nichts.
Das gleiche gilt für die Beauftragung eines Anwalts. Der kostet, aber wird auch nicht ernst genommen. Da es keine Folgen gibt und ein möglicher Prozess mit dämlichen Taktiken endlos in die Länge gezogen werden kann, wird das einen zahlungsunwilligen Elternteil nicht dazu bringen, seinen obligatorischen und lebensnotwendigen Pflichten gegenüber seinem Kind nachzukommen.
Alles bekannt.
Der Familie von Mamamotzt gegenüber wird immer wieder zur Kenntnis gegeben, dass entgegen landläufiger Annahme auch niemand zur Aufnahme einer geregelten Arbeit geschubst werden kann, wenn er mit eigener Selbständigkeit nicht genug verdient, um Unterhalt zu leisten. Zumindest nicht ein Elternteil, der (sich arm gerechnet hat, bevor er) Titel über (Mangel-) Unterhalt unterzeichnet hat. Sich zur Leistung von Unterhalt gegenüber seinen Kindern verpflichtet hat. Sich selbst.
Weil der ja als grundsätzlich zahlungswillig gilt. Sonst hätte der doch nicht unterschrieben!
Merkense selbst, ne?
WEIL
es an diesem Punkt aber kein Weiterkommen gibt, wäre ein Perspektivwechsel gen Zukunft interessant.
Dann zahlt er eben nicht, dann hat er eben keine Eier in der Hose. Dann macht er sich eben zum peinlichen Max. Jeder, wie er möchte.
Wünschenswert ist, dass sich fehlendes Engagement beim Kindergroßziehen bei Rente, Pflege und letztlich bei der Beerdigung bemerkbar macht. Denn zu groß sind da derzeit noch die Anrechte leiblicher Eltern auf die finanziellen Support-Leistungen leiblicher Kinder. Ganz egal, wie der Kontakt während der Kindheit und Jugend war.
Es darf zum Beispiel nicht sein, dass sich nach 30, 40 Jahren ein Amt bei jemandem meldet, um mitzuteilen, dass ein unbekannter Herr verstorben sei, der aber der Aktenlage nach der biologische Vater von einem sei. Daher habe man die Bestattungskosten zu übernehmen. Oder, wenn er im Seniorenheim residiert, die immer anfallenden Kosten über die Pflegekasseleistungen hinaus übernehmen soll. Das darf nicht mehr sein.
Wünschenswert wäre weiterhin, dass Zahlungsunwillige ein paar Sozialstunden ableisten (vor allem die begehrten Reinigungsdienste öffentlicher Flächen, Hilfsjobs beim Entsorgen von Müll, Friedhofswachen, Schulhofreinigung- und Sanierung etc. etc. übernehmen, – brauchen nämlich alle, aber niemand will es bezahlen). Immerhin muss die Gemeinschaft für ihre finanzielle Nichtleistung einspringen. Da kann man auch mal was zurückfordern.
Für nicht gezahlten Unterhalt in Höhe von 30.000 Euro würde ein Kinderspielplatz in Gegenleistung lange ordentlich aussehen. 😉 Keine Kippen mehr im Sand, keine abgebrochenen Flaschen, weggemachte Kackhaufen von Vierbeinern. Träumchen!
DAS IST NICHT UNMENSCHLICH, SONDERN SUPERMENSCHLICH
weil so ein Elternteil entweder seinem eigenen Kinder oder vertretungsweise anderen Kindern gutes tun kann. Andere Menschen unterstützen dafür ja sein Kind finanziell, bis es 18 Jahre alt ist. (Stand 02/2017) Oder meinense, das würde so ein Elternteil jemals freiwillig abstottern, weil es grundsätzlich ja nur ein VORSCHUSS ist?
Das hat richtig was soziales und vereinendes. Nicht?! 😉
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