Sicher war einer der Gründe diesen Blog ins Leben zu rufen, die latente Unzufriedenheit, die ein nicht allein-sorgeberechtigter, aber komplett alleinerziehender Elternteil hat, was diesen Punkt betrifft. *
Der Umgangselternteil (UET), also der, der die Kinder nach der Trennung (hier: Scheidung) sehen kann, wann er will, und auf gar keinen Fall muss, wenn er nicht will (offiziell: „leider nicht kann“) hat vor allem Rechte, aber tatsächlich kaum bis gar keine Pflichten.
Als da wäre der berühmte, regelmäßige Umgang: Wenn der UET spontan an fiesem Männerschnupfen erkrankt (besonders oft im Frühling zu Beginn der Cabrio-Saison oder zu anderen, veranstaltungsstarken Jahreszeiten), kann er selbstverständlich den fest eingeplanten Umgang (Die motzige Mama hat sich Kundentermine auf das kinderfreie! Wochenende gelegt …!) eine halbe Stunde vorher absagen.
Gleiches gilt für längere Umgänge in den Ferien. Kann man als UET total vergessen, plötzlich doch noch arbeiten müssen, auf jeden Fall einfach die Kinder nicht abholen. Motzmama wird sie schon nicht auf die Straße setzen.
Als da wären auch die beliebten Unterschriften, die man(n) bis zum geht nicht mehr herauszögen kann, damit es nur nicht zu leicht wird. Im direkten Gespräch versprochen zu unterschreiben, ist schon mal gar nichts wert. Einschreiben kann man sehr wohl nicht erhalten, mit Rückschein werden nicht entgegengenommen und ungeöffnet zurück geschickt usw.
Während die Kohlen immer heißer werden, sitzt UET das gelassen aus. Um in allerletzter mit Unschuldsmine zu unterzeichnen. Bis dahin wurde Motzmama für ihr Unvermögen, eine dusselige Unterschrift beizubringen schon mehrfach angerüffelt.
Und als da wäre: Unter- … – was??? Unterhalt!
Jepp, theoretisch steht den eigenen Kindern Unterhalt zu. Wer Kinder zeugt, muss sie auch versorgen, oder so. Aber es gibt ungezählte Möglichkeiten bei bester Gesundheit und trotz Arbeit sich so arm oder gleich nicht leistungsfähig zu rechnen, dass sogar Motzmama ob dieses unerschöpflichen Kreativitätspotentials immer wieder bass erstaunt ist. Und nicht nur sie!
Als da wäre als letztes heute die Gesundheitsfürsorge: Alleine kann Motzmama nichts großes in die Wege leiten, dafür braucht sie die Unterschrift vom UET. Der zwar keine Ahnung vom Alltag der Kinder hat, Interesse bei den seltenen Umgängen nach Motzmamas Ansicht bloß heuchelt, aber sein Mitspracherecht vehement einfordert. (UET erhält allerdings alle Mitteilungen üüüberhaupt nicht, in denen etwas von Kostenbeteiligung steht. Ein Schelm, wer …)
Heute also: Ist das Jüngste behandlungsbedürftig, weil es nachts nicht zuverlässig trocken ist und weil es lustiges, aber auffälliges Verhalten zeigt? Motzmama ahnt die Antwort und die unangenehme Konsequenz, und kann sich beileibe nicht vorstellen, wie mit dem UET zusammen eine vernünftige Therapiebegleitung gestaltet werden könnte. Diese Lässigkeit in UETs Verbindlichkeit den Kindern gegenüber, hat dann eine Therapie überhaupt Sinn?
Es gehen Jahre ins Land, bis so ein UET sich selbst durch sein Verhalten ein wenig demontiert. Bis dahin hat er Rechte, und auf die kann er pochen. Und vor allem kann er darauf pochen, leider gerade die theoretisch gesetzlich verankerten Pflichten nicht erfüllen zu können.
Aber Motzmama, die muss, für sie ist es weit weniger optional die Kinder zu versogen und ihren elterlichen Verpflichtungen nachzukommen. Sonst sorgt schon irgendwer dafür, dass es Konsequenzen hat. Für sie und die Kinder. Ach, und Rechte, welche Rechte hat Motzmama doch gleich? Auf jeden Fall keine, die mit Autonomie, Selbstbestimmung oder Arbeitswelt zu tun haben. Naja, also, außer auf dem Papier. Da sind diese Rechte offenbar genauso zahnlos, wie die danebengedruckten Pflichten des UET.
* In gut 90% ist es wie bei Motzmama: Alltagselternteil = Mama, UET = Papa. PC zu bleiben, was sowohl Gender als auch Inhalt betrifft, wird vermutlich kaum gelingen, aber versucht wird es hier wenigstens. Daher das umständliche Geschreibsel, denn nichts läge ferner, als die Situation von Motzmama zu verallgemeinern!