Bald ist es soweit, dann wird sich Mamamotzt mit Ex und dem Richter unterhalten, warum es unbedingt nötig war, das Gericht zu bitten, ihr alleine zu erlauben, eine Therapie für ein Kind zu beginnen. (Anstelles des Ex, der sich nicht rührte.) Kein Weltuntergang, aber unschön und vermeidbar. Und sie ist bannig hibbelig, ui ui ui.
Man könnte meinen, vor Gericht ist immer einer gut und der andere eben böse. Die Filterblase von Mamamotzt würde sie vermutlich zu den Guten stecken. Aber darum geht es nicht. Es geht darum, dass sie seit Monaten versucht hat, vom Ex eine Zustimmung zu einer Therapie für einen Brillanten zu bekommen.
Und es wird darum gehen, ob ihr Bemühen darum ausreichend war. Ob sie dem Ex hätte auflauern müssen an seinen vermuteten Aufenthaltsorten. Eine Arbeitsstelle ist nicht bekannt, dort kann man ihm nicht auflauern. Auf Post an seine Meldeadresse reagiert er nicht, das lässt vermuten, dass er sich selten dort aufhält. Wie in der Vergangenheit mehrfach vorgenkommen, wochenlang abwesend.
Wo hätte sie ihn treffen können?
Zum Umgang ist er monatelang nicht erschienen. Sonst hätte man da mal fragen können, ob er zustimmen möchte.
Sie braucht für die Therapie eines Kindes seine schriftliche Zustimmung. – Der wievielte Post zu dem Thema ist das eigentlich inzwischen …?! – Obwohl er nicht wirklich eine Ahnung hat, warum das Kind eine Therapie benötigt. (Hat er schon irgendwie, weil sie ihn in Kenntnis gesetzt hat, bereits vor Jahren. Aber er hat nie wieder nachgefragt. Vor Jahren hatte er bloß angekündigt, er wolle sich um das Kind fortan selbst kümmern. Als der Satz ausgesprochen war, war die Luft wärmer und die Ankündigung bereits vergessen. Passiert ist: nichts.)
Sie hat ihn mehrfach geschrieben. Keine Reaktion. Streng genommen. Denn er soll in anständigem Ton und verständlich antworten. Was er, wenn er überhaupt reagiert, offenbar nicht vermag. (Siehe Beitrag Gehirnquark, PW auf Anfrage.) Zumindest hat sie keine sachdienliche Information vom Ex bekommen.
Sie hat ihn aber nicht angerufen. Anrufen bewirkt nichts, so ihre Erfahrung aus der Zeit mit ihm, Thema ist sogar egal. In einem anderen Gerichtsbeschluss ist festgehalten, dass die Kommunikation zwischen beiden Eltern schriftlich zu erfolgen hat. Doch das war ein anderer Bereich, strenggenommen. Wird das ihr Verhängnis? Ist das akzeptabel?
Geht es, neben der dingend ersehnten Unterschrift, überhaupt um mehr, als um einen eventuellen richterlichen Rüffel?
Gemäß urban legends umwuselt einen solchen Termin schon die Entziehung des Sorgerechts. Ganz oder in Teilen. Einem oder aller Kinder. Und nun der „Witz“: das droht ihm, ihr aber auch!
Weil der Richter finden könnte, sie spiele mit ihrer Sorgepflicht und informiere den Ex nicht ausreichend. Dabei ist es einigen RichterInnen nämlich gleich, wie sehr sich die Exen einbringen oder nicht einbringen in die angeblich gemeinsame Erziehung oder ob sie sich gar davor verstecken. Wie hier. Im Namen des Kindeswohls habe man sich abzusprechen und einer von beiden müsse eben kompromissbereiter sein. (Mamamotzt wohl?!?)
Sie stecken bereits drin in der Mühle der Gerichtsverhandlungen und Gesetzesauslegungen. Manchmal geht es längst nicht mehr um Recht und schon gar nicht um optimale Situationen für die Kinder. Es geht manchmal nur noch um Verfahrensfehler und persönliche Ideologien. Auch Richter sind Menschen mit Biographien und eigenen Lebenserfahrungen und hängen gewissen ideologischen Schulen an. Nicht alle abstrahieren amtsangemessen.
Es kam schon vor, dass in ähnlichen Fällen wie diesem ein Alltagselternteil das Gericht verließ und alle Rechte verloren hatte. Trotz umfassender Sorgeausübung in allen Bereichen. Und eben nicht mit der benötigten Unterschrift den Saal verließ.
Sie hofft auf das Beste.
Ich drücke die Daumen!
(Ich habe mit meinem Vater, der sein Leben lang in einer Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche gearbeitet hat und sie am Ende leitete, darüber gesprochen, wie sie solche Fälle gehandhabt haben, wenn der Ex-Partner nicht unterschreibt. Er meinte, sie hätten immer trotzdem therapiert, zum Wohle des Kindes. Wohlwissend, dass das hätte Ärger geben können, aber es gab nie Ärger. Schade, dass Euer Psychotherapeut da nicht so sorglos war.)
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Hoffentlich ist das wirklich der einzige Punkt, der unrund läuft.
Andererseits ist es ingesamt mal an der Zeit, dass das Verhalten von Ex an „höchster Stelle“ dokumentiert wird. Läuft ja immer so, wochenlang Rennerei, bevor er seinen (kostenfreien) Pflichten nachkommt.
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Ich verstehe nicht wieso du eine Unterschrift brauchst. Ich bin zwar nicht getrennt, aber ich bin zu 90% alleine mit den Kindern und habe noch niemals irgendwo angeben müssen ob ich das alleinige Sorgerecht habe.(Schule glaube ich schon, aber nicht beim arzt oder so) Ich finde wenn man nach einer Frist von 21 Tagen keine Antwort erhält das man dann mit einer Sonderregelung das alleine entscheiden darf.
Ich finde es eh unglaublich was sich einige Männer so rausnehmen….
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Der Arzt möchte sich nicht in Schwierigkeiten begeben, die Art der Therapie zählt zu den Entscheidungen „erheblicher Tragweite“ und nicht zu Alltagsentscheidungen.
Mamamotzt dankt dir für dein Mitgefühl!
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