Bei Gericht

Ein Gericht, eine terminierte Anhörung, eine Anwesende und ein Richter.

Der Richter erfragt die Gegebenheiten, sucht nach dem sogenannten Antragsgegner, findet keinen und beginnt sein Diktat ins Aufnahmegerät. Als er fast fertig ist, geht die Tür auf ein Ex aka Antragsgegner betritt die Szene.

Er wird befragt und nutzt die Chance zum großen Gegenschlag. Er habe von nichts gewusst. Das Einschreiben sei so flugs verschwunden, dass er es nicht abholen konnte. Ansonsten sei er überhaupt nicht in Kenntnis gesetzt worden und werde absichtlich massiv von seinen Kindern ferngehalten.

Er müsse sich nicht rechtfertigen, um Umgang zu haben.

Der Richter versucht, dazwischen zu dringen und an das Thema Teilsorge zu erinnern.

Es sei doch völlig gleich, wie und wo er seine Zeit verbringe und mit was er sich beschäftige oder wie er den Umgang gestalte, er habe biologisch das Recht auf Umgang. Weil die Brillanten nur ihn als Vater hätten.

Der Richter bestätigt, dass Umgang generell wichtig sei. Aber in diesem Gespräch gehe es bitte um Teilsorge.

Ex findet es unmöglich, dass er auf seine Mails an Mamamotzt keine Antwort bekomme. Die wiederum fragt sich, welche Mails er ihr geschrieben hat?

Ex wettert und schimpft und wedelt mit einen riesigen Stapel loser Zettel herum, legt sie links auf den Tisch, stapelt sie ein wenig rechts einen auf den anderen auf, ordnet sie auf den Tisch hauend und tut alsdann gleiches auf der rechten Seite.

Mamamotzt fragt sich innerlich, warum Ex nicht nachhakte, worum es gehe, sobald er die Ladung erhalten hatte. Es waren gut vier Wochen Zeit. Irgendwie wundert sie sich auch, warum Ex nicht jetzt mal fragt, was der Brillant hat und in welcher Hinsicht er leidet.

Derweil ist Ex beschäftigt, darzulegen, wie schlecht Mamamotzt ist und wie negativ sie auf die Brillanten einwirkt. Und hat tatsächlich keinen Drucker, denn er hat alle ihre Mails abgeschrieben und wedelt damit herum! Siehe Zitat aus altem Blogpost:

Warum keine Mail, kein Fax, kein sonstnichts?
Weil Ex nicht über einen Drucker verfügt. Und falls er inzwischen einen hätte, wäre Papier oder Farbe alle und er zu klamm, neues zu kaufen, oder, oder, oder.
Es war die vermeintlich leichteste Möglichkeit für ihn, dem Kind die benötigte Unterschrift zu gewähren.

Der Richter fragt immer wieder, ob der Ex denn bereit sei, die Unterschrift an Ort und Stelle zu leisten. Und der Richter erinnert immer wieder daran, dass es gerade um Teilsorge geht. Nicht um Umgang.

Schließlich unterschreibt Ex gönnerhaft nach gewissenhaftem Studium des Infozettels, der ein blanker Infozettel mit drei Adressen (seiner, der von Mamamotzt und der der Praxis) ist, sonst steht nur noch drauf, dass beide Eltern einer Behandlung in der Praxis zustimmen müssen. Mehr nicht. Worum es bei Therapie geht, weiß Ex also immer noch nicht. Er fragt auch nicht. Warum auch, ihn interessiert nur der ihm rechtlich zustehende Umgang.

Und Telefonate mit den Kindern. Und dass mal endlich einer feststellt, wie blöd Mamamotzt ist. Die kümmert sich gar nicht um das Kindeswohl, das im wesentlichen aus Umgang mit Ex besteht. Und zitiert uralte Kamellen.

Auf Fragen, was er beruflich macht und wieso er den Umgang nicht an den vereinbarten Terminen wahrgenommen hat, geht er nicht ein. Muss er ja auch nicht, denn: rischdisch, es geht ja nicht um Umgang sondern um Teilsorge.

Der Richter erklärt zum ca. zwölften Mal, dass es gerade um Teilsorge geht, das ja aber auch egal sei, weil es sich soeben durch Exens Unterschrift erledigt habe. Aber er hege ein wenig den Eindruck, dass die Kommunikation zwischen beiden Elternteilen nicht … besonders gut … laufe.
Und daran wiederum könne er jetzt hier gar nichts ändern. Aber um Aktionen wie diese quantitativ in Grenzen zu halten, wäre es total prima, wenn sich die Kommunikation verbessere. Das Jugendamt könne prima helfen. Wenn beide einverstanden wären.

Das diktierte er sodann in sein Aufnahmegerät.

Auf der Aufnahme wird auch zu hören sein, wie Ex darauf besteht, dass es für die Brillanten total wichtig sei, Umgang mit ihm zu haben. Mindestens zweimal setzte der Richter seine Aufnahme neu an, weil der Ex einfach parallel punkt- und kommafrei weitersprach, aber beim dritten oder vierten Mal war es dem Richter wohl egal.

Stimme aus dem Off: So wurden locker zwei Monate verplempert bei der dringend angezeigten Behandlung des Brillanten. Aber das macht nichts, denn am Ende siegte die Vaterliebe und der den Brillanten über alles liebende Vater hat letztlich zugestimmt und das allein ist wichtig.
Blöde Mamamotzt, die sich um rein gar nichts kümmert.

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VORHANG ZU

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Gut oder böse ist nicht die Frage

Bald ist es soweit, dann wird sich Mamamotzt mit Ex und dem Richter unterhalten, warum es unbedingt nötig war, das Gericht zu bitten, ihr alleine zu erlauben, eine Therapie für ein Kind zu beginnen. (Anstelles des Ex, der sich nicht rührte.) Kein Weltuntergang, aber unschön und vermeidbar. Und sie ist bannig hibbelig, ui ui ui.

Man könnte meinen, vor Gericht ist immer einer gut und der andere eben böse. Die Filterblase von Mamamotzt würde sie vermutlich zu den Guten stecken. Aber darum geht es nicht. Es geht darum, dass sie seit Monaten versucht hat, vom Ex eine Zustimmung zu einer Therapie für einen Brillanten zu bekommen.

Und es wird darum gehen, ob ihr Bemühen darum ausreichend war. Ob sie dem Ex hätte auflauern müssen an seinen vermuteten Aufenthaltsorten. Eine Arbeitsstelle ist nicht bekannt, dort kann man ihm nicht auflauern. Auf Post an seine Meldeadresse reagiert er nicht, das lässt vermuten, dass er sich selten dort aufhält. Wie in der Vergangenheit mehrfach vorgenkommen, wochenlang abwesend.
Wo hätte sie ihn treffen können?
Zum Umgang ist er monatelang nicht erschienen. Sonst hätte man da mal fragen können, ob er zustimmen möchte.

Sie braucht für die Therapie eines Kindes seine schriftliche Zustimmung. – Der wievielte Post zu dem Thema ist das eigentlich inzwischen …?! – Obwohl er nicht wirklich eine Ahnung hat, warum das Kind eine Therapie benötigt. (Hat er schon irgendwie, weil sie ihn in Kenntnis gesetzt hat, bereits vor Jahren. Aber er hat nie wieder nachgefragt. Vor Jahren hatte er bloß angekündigt, er wolle sich um das Kind fortan selbst kümmern. Als der Satz ausgesprochen war, war die Luft wärmer und die Ankündigung bereits vergessen. Passiert ist: nichts.)

Sie hat ihn mehrfach geschrieben. Keine Reaktion. Streng genommen. Denn er soll in anständigem Ton und verständlich antworten. Was er, wenn er überhaupt reagiert, offenbar nicht vermag. (Siehe Beitrag Gehirnquark, PW auf Anfrage.) Zumindest hat sie keine sachdienliche Information vom Ex bekommen.

Sie hat ihn aber nicht angerufen. Anrufen bewirkt nichts, so ihre Erfahrung aus der Zeit mit ihm, Thema ist sogar egal. In einem anderen Gerichtsbeschluss ist festgehalten, dass die Kommunikation zwischen beiden Eltern schriftlich zu erfolgen hat. Doch das war ein anderer Bereich, strenggenommen. Wird das ihr Verhängnis? Ist das akzeptabel?

Geht es, neben der dingend ersehnten Unterschrift, überhaupt um mehr, als um einen eventuellen richterlichen Rüffel?

Gemäß urban legends umwuselt einen solchen Termin schon die Entziehung des Sorgerechts. Ganz oder in Teilen. Einem oder aller Kinder. Und nun der „Witz“: das droht ihm, ihr aber auch!
Weil der Richter finden könnte, sie spiele mit ihrer Sorgepflicht und informiere den Ex nicht ausreichend. Dabei ist es einigen RichterInnen nämlich gleich, wie sehr sich die Exen einbringen oder nicht einbringen in die angeblich gemeinsame Erziehung oder ob sie sich gar davor verstecken. Wie hier. Im Namen des Kindeswohls habe man sich abzusprechen und einer von beiden müsse eben kompromissbereiter sein. (Mamamotzt wohl?!?)

Sie stecken bereits drin in der Mühle der Gerichtsverhandlungen und Gesetzesauslegungen. Manchmal geht es längst nicht mehr um Recht und schon gar nicht um optimale Situationen für die Kinder. Es geht manchmal nur noch um Verfahrensfehler und persönliche Ideologien. Auch Richter sind Menschen mit Biographien und eigenen Lebenserfahrungen und hängen gewissen ideologischen Schulen an. Nicht alle abstrahieren amtsangemessen.
Es kam schon vor, dass in ähnlichen Fällen wie diesem ein Alltagselternteil das Gericht verließ und alle Rechte verloren hatte. Trotz umfassender Sorgeausübung in allen Bereichen. Und eben nicht mit der benötigten Unterschrift den Saal verließ.

Sie hofft auf das Beste.

Eine Farce – Sorgerecht bei geschiedenen Eltern

Eines der Kinder hat ein Problem und benötigt eine Therapie. Bzw. eine Diagnostik erstmal.

(Wer nicht mehr leben will, bereits Anstalten macht, mitten im Winter auf die Straße zu ziehen und auch sonst immer mal einen todunglücklichen Eindruck vermittelt, fällt als Kind nicht mehr in den Bereich „es ist nur eine Phase“.)

Endlich ist die monatelange Wartezeit auf das Erstgespräch vorbei, da platzt in der Praxis die Bombe.

„Getrennt?! Gut, lassen sie den Ex bitte hier unterschreiben!“

Mamamotzt erklärt, dass sowas erfahrungsgemäß schwer wird, der Ex besonders zu solchen Momenten komischerweise nicht greifbar ist und er davon abgesehen aus freien Stücken lediglich die Rolle als fehlender Vater im Alltag einnähme. Von seiner Einwilligung könne doch die eventuelle Therapie nicht abhängen.

„Doch!“

BÄMM!
Bämm

Bitter!

Mamamotzt ist seit sieben Jahren komplett alleine mit den Kindern, ohne einen Handschlag an Unterstützung durch den KV, ohne einen Cent an Alimenten. Arbeitet sich krumm und gibt ihr letztes Hemd, bastelt und repariert, tröstet und gibt Nachhilfe, feiert und kämpft wie eine Löwin.
Aber weil das Gesetz so ist, hat der andere Elternteil trotzdem die Macht, alles mögliche zu verhindern.
Durch Nichtstun in diesem Fall, er muss noch nicht mal aktiv werden.

Und das ist völlig in Ordnung! Rein gesetzlich.

Nächster fataler Schritt: das Einschreiben

Mamamotzt schrieb also flugs einen Brief an den Ex und brachte ihn zur Post. Da der Ex öfter „keine Post erhalten“ hat, gab sie den Brief als Einschreiben auf. Und meinte Einwurfeinschreiben. Dummerweise muss man das extra sagen, das Einwurfeinschreiben kostet auch weniger als ein normales Einschreiben, es wird dann schlicht in den Briefkasten eingeworfen und gilt als zugestellt. Das Einschreiben wurde vom Ex nicht angenommen und liegt jetzt im Postamt (wahrscheinlich ist er länger nicht zu Hause, er hat es auch zwei Wochen lang nicht abgeholt). Der Brief müsste auch längst wieder zurück sein, weil er länger als sieben Tage nicht abgeholt wurde, aber irgendwas hakt wohl gerade bei der Post.
Ausgerechnet jetzt.

Warum keine Mail, kein Fax, kein sonstnichts?
Weil Ex nicht über einen Drucker verfügt. Und falls er inzwischen einen hätte, wäre Papier oder Farbe alle und er zu klamm, neues zu kaufen, oder, oder, oder.
Es war die vermeintlich leichteste Möglichkeit für ihn, dem Kind die benötigte Unterschrift zu gewähren.

Naja, falsch gedacht.

Und nun?

Alles ist möglich. Von der gerichtlichen Zustimmung, die Mamamotzt im schlimmsten Fall einholen wird, über viele Rügen, die sie garantiert wieder einstecken muss, weil sie den Ex nicht zur gemeinsamen Sorge motivieren kann, bis zur nicht stattfindenden Therapie.
!!!! *scheitschiebenScharenmmchtrrgrrrnichts!!!!

*Zähnewiederauseinander*

Mamamotzt hat keine Ahnung. Aber irgendwie muss es ja weitergehen. In einer äußerst knappen Woche sind da bestimmt noch irgendwo einige Fahrten und Stunden zu Ämtern und Behörden drin, um alles gesetzeskonform zu erledigen.

Blöde Gesetze, manchmal. Fühlen sich so oft wie Knüppel zwischen den Beinen an.